Prozesskostenhilfe

Was ist Prozesskostenhilfe?

Die Regelungen zur Prozesskostenhilfe finden Sie in den §§ 114 – 127 Zivilprozessordnung. Sie dient, anders als die Beratungshilfe, zur Finanzierung eines Gerichtsprozesses und umfasst sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten.

Wer bekommt Prozesskostenhilfe?

Ähnlich wie bei der Beratungshilfe bekommt Prozesskostenhilfe, wer die Kosten eines Prozesse nicht selbst aufbringen kann. Auch darf keine anderweitige Abdeckung – z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung – bestehen. Zudem besteht bei der Prozesskostenhilfe die Einschränkung der ‚Mutwilligkeit‘. Dies bedeutet Ihr Begehren muss eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben.

Wo kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?

Prozesskostenhilfe wird bei dem jeweiligen Gericht beantragt, bei dem Sie klagen möchten. Da mit dem Antrag auch die Erfolgsaussicht der Klage darzustellen ist, wird dies üblicherweise Ihre Rechtsanwältin für Sie beantragen. Sie füllen lediglich den entsprechenden Antrag aus und übergeben ihr die notwendigen Unterlagen zum Nachweis Ihrer Verhältnisse.