Kosten

Für meine Tätigkeit als Rechtsanwältin entstehen Ihnen Gebühren. Die Höhe dieser bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie bestimmt sich entweder nach dem Wert Ihres Begehrens oder – im Sozialrecht – nach festen Gebührenrahmen. Eine vorläufige Einschätzung der anfallenden Gebühren kann daher nicht pauschal, sondern immer nur für Ihren Einzelfall gegeben werden. Eine solche Einschätzung werden Sie von mir in der Erstaberatung erhalten.

Für eine Erstberatung berechne ich regelmäßig 200,00 € (inkl. MWSt.!). Sollten Sie dies nicht aufbringen können, kann Beratungshilfe für Sie in Betracht kommen – sprechen Sie mich ruhig direkt darauf an.

Zudem besteht die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, wenn Sie einen Rechtsstreit nicht selbst finanzieren können.

Wenn bei Ihnen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, müssen Sie nicht verzweifeln. Melden Sie sich dennoch bei mir – wir finden eine Lösung!